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Weil uns immer wieder Fragen erreichen, haben wir hier einmal die verpflichtenden Schulungen zu Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene und HACCP zusammengefasst und weiterführende Links dazu zusammengestellt.

Infektionsschutzbelehrung

Jede*r mit Lebensmitteln Arbeitende muss vor Antritt der Arbeitsstelle eine Erstbelehrung zum Infektionsschutz beim für die Arbeitsstätte zuständigen Gesundheitsamt absolvieren. Die Teilnahme wird mit der entsprechenden Bescheinigung (‚Rote Karte‘) nachgewiesen.

Damit die Belehrung Gültigkeit erlangt, muss sie am ersten Arbeitstag durch den Arbeitgeber wiederholt werden.

Während der Tätigkeit muss diese Infektionsschutzbelehrung alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber, oder durch eine vom Arbeitgeber beauftragte Person, erneut durchgeführt werden. Die Folgebelehrung kann auch Online oder per App durchgeführt werden.

Schulung zur Lebensmittelhygiene
Jede*r Mitarbeitende muss einmal jährlich eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene erhalten.

Die Schulung kann durch den Arbeitgeber oder durch eine vom Arbeitgeber beauftragte, zur Schulung befähigte Person erfolgen. Die Inhalte und Ziele der Hygieneschulung sind in der HACCP-Leitlinie formuliert: „Der Betreiber eines Lebensmittelunternehmens hat dafür zu sorgen, dass das gesamte Personal für eventuell ermittelte Gefahren sensibilisiert wird und kritische Stufen der Herstellung, Lagerung, des Transports und/oder des Vertriebs sowie die Korrekturmaßnahmen, vorbeugende Maßnahmen und die Dokumentationsverfahren des Betriebes kennt.“ Hygieneschulungen müssen, wie auch Infektionsschutzbelehrungen, dokumentiert werden.

Hygieneschulungen können, abgesehen von der regelmäßigen jährlichen Wiederholung auch anlassbezogen notwendig werden. Etwa bei

  • Der Einstellung neuer Mitarbeitender
  • Innerbetrieblicher Versetzung
  • Schädlingsbefall im Betrieb
  • Mängel im Hygieneverhalten der Mitarbeitenden
  • Wechsel der Herstellungsverfahren, Herstellung neuer Produkte, Inbetriebnahme neuer Geräte
  • Mängel am Produkt, insbesondere mikrobiologische Beanstandungen oder Fremdkörper bzw. Fremdstoffen im Produkt
  • Wechsel von Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln oder Reinigungsverfahren


HACCP-Schulung

HACCP bedeutet Hazard Analysis Critical Control Point (Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) und beschreibt ein System zur Vorbeugung. Es wurde entwickelt um die Sicherheit der Verbraucher*innen beim Verzehr von Lebensmitteln zu gewährleisten.

Die Umsetzung von HACCP beschränkt sich nicht auf Schulungen der Mitarbeitenden, sondern umfasst die systematische Analyse aller potentiellen Gefahrpunkte innerhalb eines Lebensmittelproduktionsprozesses. Anhand der Analyse wird festgelegt, welche Punkte kritisch für die Verbrauchergesundheit sind; diese Kontrollpunkte werden anschließend lückenlos überwacht. Die Überwachung muss dokumentiert werden.



Informationen / Ansprechpartner zu Hygiene- HACCP- und Infektionsschutzbelehrungen

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Bescheinigung

'Rote Karte'
https://service.berlin.de/dienstleistung/324295/

Folgebelehrung des Infektionsschutzgesetz §43

Onlineschulung
https://www.hygiene-alles-klar.de/hygieneschulung/lebensmittelhygiene-schulung/

Kostenloses Material zu Folgeschulungen
https://www.hygienewissen.de/schulungsmodule/lebensmittelhygiene/

Kostenlose Online-Trainings
https://www.metro.de/blog/hygieneschulung

Hintergrundinformationen zu Lebensmittelhygiene
https://www.protabo.de/lebensmittelhygiene/

Hygieneschulungen / HACCP-Schulungen

Präsenzschulung der IHK (1 Tag)
https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/ihk-die-weiterbildung/lehrgaenge-seminare/spezialwissen/lmhv-2277766

Onlineschulungen mit freier Zeiteinteilung
https://www.oncampus.de/blog/2020/05/25/hygieneschulungen-lebensmittelhygieneverordnung-online-absolvieren/

Hintergrundwissen / Gesetzliche Bestimmungen

https://www.bgn-branchenwissen.de/daten/bgn_gesamt/struktur/gesamt_3_2_hyg.htm

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/gewerberecht/lebensmittelrecht-und-produktkennzeichnung/lebensmittelhygieneverordnung-2265336

https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittel-hygiene/lebensmittel-hygiene_node.html

https://www.baeckerhandwerk.de/fileadmin/user_upload/dokumente/LIV_AuslegungHygieneAnlage3.pdf